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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

Betreutes Einzelwohnen

Unser Angebot:

Teilstationäre Unterbringung nach §27 ff, in Verbindung mit §34 SGB VIII und § 41 SGB VIII für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.

 

Aufnahmealter:

Wir nehmen weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren auf. Eine Unterbringung ist bis 18 Jahre möglich. Im Einzelfall auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

 

Zielgruppe:

Mit dem Konzept wenden wir uns an unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • bereits in einer eigenen Wohnung leben
  • in der Lage sind, sich weitestgehend selbständig um ihren Lebensalltag zu kümmern. Sie erhalten die Unterstützung, die sie dafür noch benötigen
  • im hauswirtschaftlichen Bereich weitestgehend selbständig sind
  • in der Lage sind, schulische Belange selbst zu lösen, oder zu wissen woher sie eine Unterstützung bekommen
  • in der Lage sind, eigene Lebensperspektiven zu erarbeiten und diese zu reflektieren und umzusetzen

Inhalte der Arbeit:

  • Die weitere Verselbständigung fördern, so dass der Jugendliche eigenständig und selbstverantwortlich wohnen kann.
  • Den Jugendlichen soweit zu befähigen, dass er eigenständig sich um die schulischen Belange, bzw. die Ausbildung kümmert. Er weiß wohin er sich wenden muss, wenn Probleme auftreten.
  • Unterstützung bei gesundheitlichen Belangen, wenn dies notwendig ist.
  • Den sinnvollen Umgang mit Geld zu erlernen.
  • Kreativ-gestalterisches Freizeitverhalten bei den Jugendlichen fördern und sie dahingehend zu motivieren, dass sie ihre Freizeit positiv gestalten.

Unser Team:

Verfügt über eine fachliche Qualifikation und fundierte Berufserfahrung. Weiterhin arbeiten muttersprachliche Mitarbeiter in der Betreuung.

Es finden regelmäßig Supervision und Teambesprechungen statt. Weiter haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, Fortbildungen zu besuchen. Hierdurch wird die Qualität der pädagogischen Arbeit erhöht.